DIGITALISIERUNG AUSBAUEN DANK ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III

Um die Digitalisierung in der Coronakrise anzukurbeln, stellt der Staat mit der Überbrückungshilfe III Unternehmen Fördergelder zur Verfügung. Bis zu 100 % (vormals 90 %) der Kosten können übernommen werden. Nutzen Sie diese Chance für den Ausbau Ihrer digitalen Technik! Das Bürozentrum Gelnhausen unterstützt Sie bei der Umsetzung.

Welche förderfähigen Leistungen und Produkte bietet das Bürozentrum Gelnhausen?
Als Beispiele kommen unter anderem diese Digitalisierungsmaßnahmen in Betracht:

  • Anschaffung von Laptops, sonstiger IT-Hardware und Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen
  • Ausbau des WLAN-Netzes
  • Einrichtung eines Glasfaseranschlusses für schnelles Internet
  • Update von Softwaresystemen
  • Neue cloudbasierte Telefonanlage
  • Anschaffung von Registrierkassen, einschließlich Kassensoftware (z. B. TSE-Lösungen)
  • Wechsel des Kassensystems, um neue digitale Services zu ermöglichen
  • Einrichten eines Warenwirtschaftssystems

Die dritte Förderstufe der Überbrückungshilfe gilt von November 2020 bis Juni 2021. Wichtig sind hierbei nachweisbare Investitionen z. B. mithilfe von Zwischen- oder Endrechnungen.

Die Überbrückungshilfe III kann beantragt werden, wenn Umsatzeinbrüche aufgrund von Corona von mindestens 30 % pro Monat aufgetreten sind.

Weitere tagesaktuelle Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/Ubh/III/ueberbrueckungshilfe-iii.html

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