FERNWARTUNG

Dokumentenlizenz

§ 1 Gegenstand der Vereinbarung

Diese Vereinbarung umfasst vom Auftragnehmer durchzuführende Netzwerk–Fernwartungsarbeiten mit Hardwarediagnose und Einspielen von Updates.

§ 2 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat das Recht, Weisungen über Art, Umfang und Ablauf der Fernwartung zu erteilen.
Dringliche  Wartungsarbeiten  können mündlich ausgelöst werden.
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellt,
die bei der oder durch die Fernwartung aufgetreten sind.
Der Auftraggeber ist berechtigt die durch den Auftragnehmer für Wartungszwecke  vorgenommenen Datensicherheitsmaßnahmen zu kontrollieren.

§ 3 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers nach §11 (2) 2 und nach §11 (2) 3

Der Auftragnehmer führt die Fernwartung ausschließlich im Rahmen dieser getroffenen Vereinbarung und nach Weisungen des Auftraggebers durch.
Er verwendet Daten, die ihm im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrags bekannt geworden sind, nur für Zwecke der Fernwartung.
Er sichert zu, dass diese Daten keinesfalls über die Dauer  der Wartung  gespeichert oder aufbewahrt werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen
und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftraggebers geheim zu halten und in keinem Fall Dritten zur Kenntnis zu bringen.
Der Beginn der Fernwartung ist anzukündigen, um dem Auftraggeber die Möglichkeit zu geben, die Maßnahmen der Fernwartung zu verfolgen.
Der Auftragnehmer erkennt an, dass der Auftraggeber jederzeit berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und
der vertraglichen Vereinbarungen im erforderlichen Umfang zu kontrollieren.
Nach Beendigung des Vertrages  hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen
und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen.
Die Einschaltung von Subauftragnehmern ist ausgeschlossen.

§ 4 Datengeheimnis

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Datengeheimnis zu wahren und Mitarbeiter auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG schriftlich zu verpflichten.
Er verpflichtet sich, die gleichen Geheimnisschutzregeln zu beachten, wie sie dem Auftraggeber obliegen.
Der Auftragnehmer bestätigt, dass  er einen Datenschutzbeauftragten  berufen hat.
Auskünfte an Dritte darf der Auftragnehmer nicht erteilen.

§ 6 Datensicherungsmaßnahmen

Um für Wartungsarbeiten ausnahmsweise zu übertragende Daten abzusichern und unbefugte Zugriffe auf die Rechner des Auftraggebers
im Rahmen der Fernwartung zu verhindern, legt der Auftraggeber seine technischen und organisatorischen Maßnahmen
in Form einer Datensicherheitspolice fest.

§ 7 Vergütung

Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand (nach der jeweils aktuellen Preisliste).

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden, die er bei der Erbringung der vertraglichen Leistung nachweislich
schuldhaft und vorsätzlich verursacht hat.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden,
bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Ich akzeptiere nicht!

Ich akzeptiere.